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Hinweisgebersystem

Die Energieanlagen Greifswald GmbH legt großen Wert auf rechtmäßiges und integres Handeln. Über unser Hinweisgebersystem können Beschäftigte, Geschäftspartner und andere Personen Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regeln geben, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Hinweisgebende Personen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien geschützt.

Meldung abgeben

Ihre Meldung richten Sie bitte per E-Mail an:

compliance@eag-mv.de

Die Meldungen gehen bei einer zur Verschwiegenheit verpflichteten Ombudsperson ein. Sie prüft den Hinweis und gibt ihn nur so weit an die zuständigen Stellen im Unternehmen weiter, wie es für die Bearbeitung erforderlich ist – auf Wunsch ohne Ihren Namen. Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben. Auf Wunsch ist zudem eine mündliche Meldung oder ein persönliches Gespräch möglich; bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin über die genannte E-Mail-Adresse.

Den Eingang Ihrer Meldung bestätigen wir innerhalb von sieben Tagen. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu den ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, soweit dadurch interne Nachforschungen oder die Rechte der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt werden.

Bitte beachten Sie

  • Beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich: Was ist wann, wo und unter Beteiligung welcher Personen geschehen? Fügen Sie vorhandene Belege bei.
  • Geben Sie nur Informationen weiter, die Sie nach bestem Wissen für zutreffend halten. Kennzeichnen Sie Vermutungen als solche.
  • Wissentlich falsche Meldungen sind nicht geschützt. Sie können strafbar sein, etwa als falsche Verdächtigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 164, 186, 187 StGB), und zu Schadensersatz verpflichten (§ 38 HinSchG).
  • Nutzen Sie für die Meldung möglichst keine Geräte oder Konten, auf die Dritte Zugriff haben, wenn Sie anonym bleiben möchten.

Externe Meldestellen

Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden, insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Für bestimmte Bereiche sind zusätzlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zuständig. Wir empfehlen, zunächst die interne Meldestelle zu nutzen, weil wir Verstößen so am schnellsten nachgehen können.

Datenschutzhinweise zum Hinweisgebersystem

1. Verantwortlicher

Energieanlagen Greifswald GmbH
Eckhardsberg 5
17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 802520
E-Mail: info@eag-mv.de

2. Art und Umfang der Verarbeitung

Wir verarbeiten die Angaben, die Sie uns mit Ihrer Meldung übermitteln. Das können Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sein, sofern Sie nicht anonym melden, außerdem die Beschreibung des Sachverhalts sowie Angaben zu Personen, die in der Meldung genannt werden oder von ihr betroffen sind. Die Angabe Ihres Namens ist freiwillig.

3. Zweck und Rechtsgrundlage

Die Daten werden verarbeitet, um Meldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und Folgemaßnahmen zu ergreifen, etwa interne Untersuchungen oder die Abgabe an eine zuständige Behörde. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir nur, soweit dies für die Aufgaben der Meldestelle erforderlich ist (§ 10 Satz 2 HinSchG, § 22 BDSG). Soweit Meldungen Sachverhalte außerhalb des Anwendungsbereichs des HinSchG betreffen, stützen wir die Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse an der Aufklärung von Fehlverhalten im Unternehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und gegebenenfalls auf § 26 BDSG.

4. Vertraulichkeit und Empfänger

Die Identität der hinweisgebenden Person, der von der Meldung betroffenen Personen und sonstiger genannter Personen wird vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG). Zugriff haben nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung zuständigen Personen. Eine Weitergabe an Dritte, etwa an Strafverfolgungsbehörden, erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 9 HinSchG). Unser E-Mail-Postfach wird von einem Dienstleister gehostet, mit dem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht.

5. Speicherdauer

Die Dokumentation einer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Sie kann länger aufbewahrt werden, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um Anforderungen nach dem HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen (§ 11 Abs. 5 HinSchG).

6. Ihre Rechte

Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO) zu. Diese Rechte können eingeschränkt sein, soweit ihre Wahrnehmung die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person oder die Aufklärung des Sachverhalts gefährden würde (§ 8 HinSchG, § 29 BDSG). Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, für uns beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.