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Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Verlässlichkeit zahlt sich aus. Mit Wirkung ab 10. Juni 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit die seit 2017 bei Energieanlagen Greifswald vorhandene Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern für unbefristet erklärt.

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  • Frau Mumm ist neue Leiterin des Personalwesens

    Wir freuen uns bekanntzugeben, dass unsere geschätzte Kollegin Frau Mumm zur Leiterin des Personalwesens der Energieanlagen Greifswald GmbH befördert wurde. Frau Mumm ist bereits seit längerer Zeit eine verlässliche …