Verlässlichkeit zahlt sich aus. Mit Wirkung ab 10. Juni 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit die seit 2017 bei Energieanlagen Greifswald vorhandene Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern für unbefristet erklärt.
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Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
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Energieanlagen Greifswald GmbH begleitet Wärmewende-Projekt in Halle (Saale)
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50-MW-Großwärmepumpe für das Rya-Heizkraftwerk in Göteborg
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